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Helmich Finanz und Energieberatung
Christian Helmich
Henrichenburger str 13A
44579 Castrop-Rauxel
Tel.: 02305 / 7706222
Fax: 02305 / 7706224
Mobil: 01523/4298241
E-Mail: Info@versicherungsmakler-castrop.de
Das Thema Versicherungen kann sehr Komplex werden und ist für den Laien undurchsichtig. Welche Versicherung brauche ich? Welcher Versicherer bietet das zu mir passende Angebot bzw. Welcher Versicherer bietet den Versicherungsschutz den ich brauche? All diese Fragen kann ein Versicherungsmakler Ihnen beantworten.
Für wen arbeiten Versicherungsmakler?
Der Versicherungsmakler ist nicht vertraglich an eine Versicherungsgesellschaft gebunden, er arbeitet im Auftrag der Versicherungsnehmer. Die bezeichnung als „unabhängiger Versicherungsmakler“ oder „nicht weisungsgebundener Versicherungsmakler“ ist geläufig. Versicherungsmakler gelten nach dem deutschen Handelsrecht als Kaufleute. Ihre Rechte und Pflichten sind durch den Maklervertrag geregelt und finden sich unter anderem im Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) wieder. Unabhängige Versicherungsmakler haben die Möglichkeit sich auf eine bestimmte Region festzulegen, so dass Versicherungsmakler in Castrop-Rauxel sich beispielsweise auf Kunden aus ihrem Umfeld spezialisieren können und besonders günstige regionale Angebote vermitteln.
Welche Aufgaben hat ein Versicherungsmakler?
Risikoanalyse und Vertragsgestaltung
Das durchführen einer Risikoanalyse gehört zu beginn einer Geschäftsbeziehung zum Handwerkszeug eines Versicherungsmaklers. Es wird geprüft, welche Versicherungen unbedingt notwendig, sinnvoll oder völlig überflüssig sind. Der Makler handelt auf den Versicherungsnehmer zugeschnittene risiko- und marktgerechteprämien aus.
Betreuung und Verwaltung
Der Service eines Versicherungsmaklers endet keinesfalls mit dem Abschluss der Versicherung. Auch danach sorgt er für die nötige Anpassung des Versicherungsschutzes an veränderte Risiko- und Marktverhältnisse. Die laufende Betreuung entlastet den Versicherungsnehmer weitgehend von zeitraubenden Abwicklungs- und Verwaltungsarbeiten.
Schadenabwicklung
Die Betreuung im Schadenfall gehört nicht zu den „Pflichten“ des Versicherugnsmaklers, allerdings helfen Ihnen die meisten Anders als der Versicherungsmakler arbeitet der Versicherungsvertreter für eine bestimmte Versicherung oder Versicherungsgruppe und vertritt deren Interessen. Dementsprechend berät er Interessenten ausschließlich in Hinblick auf die Produkte der Gesellschaft, bei der er angestellt ist. Aufgrund dessen werden Versicherungsvertreter häufig auch als Ausschließlichkeitsvermittler bezeichnet.Versicherungsmakler durch den Bürokratischen akt eines Schadens.
Vorteile für den Versicherungsnehmer
Der wohl größte Vorteil ist, dass dem Versicherungsnehmer eine größere Auswahl an Versicherungsangeboten zur verfügung gestellt wird und er dazu individuell beraten wird. Versicherungsmakler arbeiten Unabhängig und können somit beliebige Tarife der Versicherer wählen. Die Beratung erfolgt Kundenorientiert und objektiv, da der Versicherungsmakler ein persönliches Interesse hat den Kunden lange an sich und sein Unternehmen zu binden.
Wie verdienen Versicherungsmakler ihr Geld?
Vermittelt ein Versicherungsmakler das Produkt einer Versicherung an seinen Mandanten, so erhält er von dieser eine sogenannte Courtage. Dieses Entgelt setzt sich zusammen aus dem Vermittlungsentgelt sowie dem Betreuungsentgelt, zum Beispiel für die Verwaltung und Bestandspflege. Die Höhe der Courtage variiert zwischen den Versicherungsgesellschaften oftmals deutlich.
Darüber hinaus kann der Versicherungsmakler auch eine Honorarberatung durchführen.
Provision:
Eine Vermittlungsgebühr, die gesetzlich oder vertraglich festgelegt ist. Meist wird sie durch einen Prozentsatz festgelegt, der sich an der vermittelten Dienstleistung orientiert. Eine Provision ist bei Dienstleistungsberufen gesetzlich vorgeschrieben. Zu finden ist sie im § 354 Abs. 1 HGB.
Courtage:
Eine Vermittlungsgebühr, die frei verhandelbar ist. Die höhe kann variieren. Je nach art der Versicherung sind die Courtagesätze stark schwankend.
Honorarberatung:
Mit Honorarberatung wird eine Beratung in Finanz- und Vermögensfragen bezeichnet, bei welcher der Berater keine Provisionen der Produkteanbieter erhält, sondern stattdessen ein Honorar vom Versicherungsnehmer.
Voraussetzung um Versicherungsmakler zu werden
Eintragungspflicht
Bevor ein Vermittler tätig wird, muss er sich bei der Industrie- und Handelskammer registrieren lassen. Häufig reicht für die Registrierung bereits der Nachweis über eine Gewerbeanmeldung aus sowie das Vorlegen einer nach den gesetzlichen Bedingungen abgeschlossenen Vermögensschadenhaftpflicht. Da die einzelnen IHK jedoch eigenständige Körperschaften sind, können von Fall zu Fall auch unterschiedliche Regelungen gelten. Vermittler müssen daher auch damit rechnen, dass sie einen kompletten Unterlagensatz einreichen müssen; verlangt werden dann
Das Vermittlerregister ist übrigens öffentlich einsehbar unter www.vermittlerregister.org.
Sachkundenachweis
Um sich bei der IHK registrieren zu lassen, sind entsprechende Fachkenntnisse nachzuweisen. Manche Berufe sind davon allerdings befreit; wer z.B. eine einschlägige Ausbildung oder ein entsprechendes Studium absolviert hat, für den gilt das Abschlusszeugnis als Sachkundenachweis. Wer darüber nicht verfügt, für den bieten die IHK einen entsprechenden Lehrgang an, der sich an der Prüfung zum Versicherungsfachmann IHK orientiert.
Dokumentationspflicht
Der Gesetzgeber hat eine Dokumentationspflicht vorgeschrieben. Ein Formular liegt als Durchführungspflicht jedoch nicht bei, da es viele Möglichkeiten gibt, dieser Anforderung gerecht zu werden – es gibt nicht das eine „richtige“ Formular zur Beratung; dennoch bestehen innerhalb der Beratungsdienstleistung umfassende Forderungen, die an eine Versicherungsvermittlung geknüpft werden. So ist der Versicherungsmakler verpflicht, eine hinreichende Anzahl von Angeboten vorzulegen, auf deren Basis sich seine Empfehlung gründet. Ist dies im Einzelfall nicht möglich, so muss er den Kunden darauf aufmerksam machen. Außerdem müssen Versicherungsvermittler (Vermittler, die keine Makler sind) angeben, für welche Gesellschaften sie tätig sind und ob sie dieses ausschließlich tun.
Die Pflichten bei der Versicherungsberatung:
Berufshaftpflicht
Jeder freie Versicherungsmakler ist verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Bei konzernabhängigen Verkäufern kann die Absicherung auch über die Gesellschaft geschehen. Die Mindestversicherungssumme beträgt 1.000.000 Euro pro Schadensfall.
Wo liegt der Unterschied zwischen einem Versicherungsmakler und einem Versicherungsvertreter?
Anders als der Versicherungsmakler arbeitet der Versicherungsvertreter für eine bestimmte Versicherung oder Versicherungsgruppe und vertritt deren Interessen. Dementsprechend berät er Interessenten ausschließlich in Hinblick auf die Produkte der Gesellschaft, bei der er angestellt ist. Aufgrund dessen werden Versicherungsvertreter häufig auch als Ausschließlichkeitsvermittler bezeichnet.