Berechnen Sie Ihren Privathaftpflichtversicherungsbeitrag!

Versicherungsmakler

Helmich Finanz und Energieberatung
Christian Helmich

Henrichenburger str 13A
44579 Castrop-Rauxel

Tel.: 02305 / 7706222
Fax: 02305 / 7706224
Mobil: 01523/4298241

E-Mail: Info@versicherungsmakler-castrop.de

Privathaftpflicht

Kennen Sie das? Eine kleine Unaufmerksamkeit und schon ist es passiert. Eine Vase zerbrochen, eine Fensterscheibe zersplittert. Und nicht nur den Kindern passiert mal ein Missgeschick – auch uns Erwachsenen. Ob kleiner oder großer Verursacher – Sie oder Ihre Kinder sind in der Haftung und müssen den Schaden ersetzen. Egal, wie hoch er ist und ob er aus Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder Vergesslichkeit verursacht wurde. So steht es im Gesetz.

Aber keine Sorge: Die Privathaftpflicht bietet umfassenden Schutz – und zwar für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Sie oder mitversicherte Personen verursacht wurden.

Wann sind Sie in der Haftung?

Grundsätzlich immer dann, wenn Sie Dritten einen Schaden zufügen. Zum Beispiel, wenn Sie …

  • fremde Gegenstände beschädigen
  • Ihnen anvertraute Schlüssel verlieren
  • als Fußgänger oder Inlineskater einen Verkehrsunfall verursachen
  • als Betreuer der betreuten Person einen Schaden zufügen

Berechnen Sie jetzt Ihren Beitrag. Unser Angebot wird Sie überzeugen. Oder rufen Sie uns an und wir beraten Sie persönlich und individuell. Wir freuen uns auf Sie.

Warum ist eine Privathaftpflicht so Wichtig?

Was deckt die Privathaftpflichtversicherung?

Die Privathaftpflichtversicherung ist eine Form der Haftpflichtversicherung. Sie sichert den privaten Versicherungsnehmer und seine Familie einschließlich eventueller Hausangestellter (letztere soweit für den Haushalt tätig) vor Forderungen Dritter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen. Da die Haftung gerade von Privatpersonen nach deutschem Recht grundsätzlich nicht begrenzt ist, liegt die Bedeutung einer Privathaftpflichtversicherung und der Anpassung ihrer Versicherungssummen für den Einzelnen auf der Hand. Die Privathaftpflichtversicherung ist, im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung, keine Pflicht-, sondern eine freiwillige Versicherung.

Wer braucht eine Privathaftpflicht?

Grundsätzlich sollte jeder eine Privathaftpflichtversicherung haben, von kleinen Kindern bis hin zu der älteren Generation. Jedem kann es passieren, dass er einen Dritten schädigt.

Wer muss zahlen wenn keine Privathaftpflichtversicherung vorhanden ist?

Die Haftung von Privatpersonen ist nach deutschem Recht grundsätzlich nicht begrenzt, deswegen muss derjenige der den Schaden verursacht hat, in voller Höhe dafür aufkommen. Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie somit nicht nur vor Schadenzahlungen, Sie sorgt auch dafür, dass ungerechtertigte Forderungen abgewehrt werden.

Wer ist Versichert bei einer Privathaftpflichtversicherung?

  • der Versicherungsnehmer
  • der Lebenspartner/Ehepartner (im selben Haushalt)
  • Kinder (bei Kindern unter 7 ist zu beachten, das deliktunfähige Kinder mitversichert sind)
  • Minderjährige Kinder und volljährige Kinder, die noch in der Ausbildung und ledig sind.Dies gilt auch für Pflege-, Stief- und Adoptivkinder
  • Hausangestellter (soweit für den Haushalt tätig) 

Je nach Tarif auch die Pflegebedürftigen Eltern (sofern Sie sich bei dem Versicherungnehmer in häuslicher Pflege befinden)

Eine Ausnahme sind spezielle Singletarife, die von einigen Versicherungsgesellschaften angeboten werden. Um weitere Personen mit einzuschließen, müssen Sie in einen anderen Tarif wechseln.

Was sind Vermögensschäden in der Privathaftpflichtversicherung?

Vermögensschäden sind Schäden, die weder Personenschaden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen) noch Sachschäden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen) sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten (z.B. Verdienstausfall infolge der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit eines Menschen). Positiv  ausgedrückt sind Vermögensschäden entgangene finanzielle Vorteile oder finanzielle Nachteile,  die Ihre Kunden durch Ihren falschen oder unterlassen Rat erlitten haben.

Was ist die Versicherungssumme in der Privathaftpflcihtversicherung??

Als Versicherungssumme wird im Versicherungsrecht der Betrag bezeichnet, der durch eine Versicherungspolice im Höchstfall abgedeckt ist.

Zusatzdeckung Ausfalldeckung 

Die Forderungsausfall-Versicherung oder Ausfalldeckung deckt die eigenen Forderungen des Versicherungsnehmers und der mitversicherten Personen, die man gegen einen Dritten z. B. wegen fehlender Privat-Haftpflichtversicherung zahlungsunfähigen Schadenverursacher hat.

Leistungen aus der Ausfalldeckung können jedoch nur bezogen werden, wenn ein rechtskräftiger gerichtlicher Titel zur Forderung vorliegt. Die Forderung muss ferner meist einen vertraglich festgesetzten Betrag übersteigen. Gleichzeitig sind jedoch auch Höchstgrenzen für die Entschädigungsleistung üblich.

Zusatzdeckung Mietsachschäden

Mietsachschäden sind in der Regel, wenn auch meist summenbezogen begrenzt (100.000 bis 1.000.000 Euro), ebenfalls zusätzlich in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert.

Zu beachten ist, dass im Rahmen der Zusatzpolice der Privathaftpflichtversicherung nur für einmalig entstandene Schäden gehaftet wird. Allmählich entstandene Schäden sind indes meist ausgeschlossen. Auch sind keine Glasschäden im dauerhaft bewohnten Mietobjekt mitversichert, weil hierfür ein eigener Vertrag (Glasversicherung) abgeschlossen werden kann. Das betrifft allerdings nur Glasbruchschäden; nicht Schäden durch Kratzer, da diese in der Glasversicherung nicht gedeckt sind. Glasschäden in Hotels oder anderen fremden Orten sind jedoch erstattungsfähig. Schäden an elektrischen Einbauten sind in der Regel ebenfalls ausgeschlossen.

Zusatzdeckung Gefälligkeitsschäden

Fügt eine Person einer anderen Person bei einer unentgeltlichen Hilfsleistung einen Schaden (Gefälligkeitsschäden) zu, so besteht von gesetzlicher Seite bei leichter Fahrlässigkeit kein Haftungsanspruch gegenüber dem Schädiger. Beispielhaft zählt dazu der Umzugsschaden. Diese Schadenart kann als Mehrleistung (bis zur festgelegten Schadengrenze) zusätzlich zur normalen Privaten Haftpflichtversicherung mitversichert werden.

Zusatzdeckung Schlüsselverlust

Der Verlust von fremden privaten, beruflichen oder ehrenamtlichen Schlüsseln ist in der Privathaftpflichtversicherung nur versichert, wenn der Anbieter diesen Zusatz anbietet. Die Höhe der Erstattung ist in der Regel begrenzt.

Zusatzdeckung Ehrenamt

Das Ehrenamt ist keine private Tätigkeit. Damit sind Schäden aus einer solchen Tätigkeit nur dann versichert, wenn der Anbieter sie ausdrücklich in den Versicherungsschutz einschließt. Des Weiteren versichern manche Vereine ihre Mitglieder im Rahmen ihres Ehrenamts.

Nicht über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt werden auch die öffentlichen oder hoheitlichen Ehrenämter (BürgermeisterFreiwillige FeuerwehrSchöffenBetriebsräte, usw.), bei denen jedoch in der Regel eine Versicherung über den Arbeitgeber oder Träger erfolgt.

Zusatzdeckung Drohenschutz

Für unbemannte Fluggeräte ist eine Versicherung seit 2005 verpflichtend, dies ist durch das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) § 43 Abs. 2 geregelt. Dabei ist es egal, ob die Drohne privat oder gewerblich genutzt wird. Jedoch gilt die Zusatzdeckung in der Privathaftpflichtversicherung nur für Drohnen im privaten Gebrauch. Zudem gilt die Versicherungspflicht für jede Drohne, unabhängig vom Gewicht. Bei einer Privathaftpflichtversicherung darf die Drohne maximal 5 kg wiegen.

Was kostet eine Privathaftpflichtversicherung?

Die Kosten für eine Privathaftpflichtversicherung hängt stark von den Leistungen und den Zusatzdeckungen der Versicherung ab. Sicherlich gibt es schon Tarife für 28 € im Jahr, diese sollten aber sehr genau geprüft werden! Die Preisspanne der Privathaftpflichtversicherungen liegt zwischen den genannten 28 € bis zu 180 € im Jahr. 

Was bedeutet eine Selbstbeteiligung in der Privathaftpflichtversicherung?

Sollte eine Selbstbeteiligung in Ihrer privathaftpflichtversicherung vereinbart worden sein, so bedeutet das, dass die vereinbarte Summe von z.b 150 € pro Schadenfall bei auszahlung der Entschädigung zum Abzug gebracht wird. Sollte also eine Entschädigung von 1000 € gezahlt werden, so zahlt der Versicherer lediglich 850 € und die restlichen 150 € müssen Sie als Versicherungsnehmer selbst zahlen.