Die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung
Ein Drittel aller Pferdebesitzer in Deutschland hat noch immer keine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung – leichtsinnigerweise, wie ein Blick ins Gesetzbuch zeigt: als Besitzer haften Sie für alle Schäden, die Ihr Tier anrichtet – bis zu einer Dauer von dreißig Jahren für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung ist dringend zu empfehlen, denn die Schadenersatzansprüche etwa bei einem von ausgerissenen Pferden verursachten Verkehrsunfall können richtig teuer werden. In solchen Fällen sind Sie als Pferdehalter immer schadenersatzpflichtig – ganz unabhängig davon, ob Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann.
Wir erstellen Ihnen gerne ein Vergleichsangebot.
Helmich Finanz und Energieberatung
Christian Helmich
Henrichenburger str 13A
44579 Castrop-Rauxel
Tel.: 02305 / 7706222
Fax: 02305 / 7706224
Mobil: 01523/4298241
E-Mail: Info@versicherungsmakler-castrop.de